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Gebühr für die Verwertung von städtischem Feststoffabfall

Frist für die Zahlung der Gebühr: vom 1. März bis zum 30. April 2010, beide inklusive.

Frist für den Antrag auf Ratenzahlung: bis zum 31, Januar.

Frist für den Antrag auf Gebührenermässigung: bis zum 31, Januar.


Datum der letzten Änderung: 5. Januar 2024